 Beschreibung:
Unterschiede zwischen PKV und GKV
Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag fällig.
Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision ...) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV wird der Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus) berechnet.
Gut verdienende Alleinstehende ohne Vorerkrankungen erhalten in der PKV in der Regel günstigere Tarife als in der GKV.
Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur teilweise bezahlt (z. B. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen, Zahnersatz).
Im Bereich der Innovationen in der Medizin zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur, was ihrer Ansicht nach "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist.
Die Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal ist von GKV-Versicherten zu entrichten, Privatversicherte müssen dies nicht.
Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch.
Die Leistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch privatrechtlichen Vertrag festgelegt (d. h. die Politik bzw. die Selbstverwaltung können die Leistungen jederzeit beschränken oder aber auch erweitern).
Klagen gegen eine GKV erfolgen vor den Sozialgerichten und sind kostenfrei.
PKV-Versicherte können bei Unzufriedenheit nur mit erheblichen finanziellen Nachteilen zu einem anderen PKV-Unternehmen wechseln, weil sie älter wurden, evtl. inzwischen Krankheitsvorfälle hatten und ihre Altersrücklage nicht angerechnet erhalten.
PKV-Versicherte können auf die Höhe ihres Beitrages durch Anpassung ihrer Leistungsansprüche und durch die Höhe eines
etwaigen Selbstbehalts Einfluss nehmen. Sie haben damit im fortschreitenden Alter die Chance, ihre durch laufende
Steigerungen evtl. nicht mehr tragbaren Beitragslasten durch Leistungsverzicht zu mildern.
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